Sozialabgaben im Kulturbereich – Worauf achten?

„Sozialversicherungen“ ist ein Riesenthema. Für „Normalos“ auf alle Fälle – und fast noch mehr für Kulturschaffende. Denn für sie gelten etliche Sonderregelungen. Gerade eben hat der Verein Suisseculture Sociale einen ausführlichen Leitfaden dazu herausgegeben. Hier ergänzend ein kleiner Überblick im Tabellenformat…Denn was gilt im Einzelfall und wie sieht’s für die Auftraggeber dieser Kulturschaffenden aus? Wann etwa müssen kulturelle Institutionen, die Maler oder Musiker für Projekte engagieren, Sozialabgaben an die AHV zahlen? Wann nicht? Und wie ist die Lage bei  Angestellten solcher Institutionen, die zum Beispiel Bürokram in minimalen Prozenten erledigen??? 

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Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Beitrag überhaupt in den Puck stellen soll. Denn sicher werden einige Leser denken, ich wolle da mit erhobenem Zeigefinger den Moralapostel spielen. Fehlanzeige. Es ist nur so, dass ich von etlichen Kulturmachern weiss, dass sie keine Ahnung haben. Und dann war ich vor einiger Zeit in einem Seminar zu genau diesem Thema – und habe erzählt bekommen, wie saublöde es für die Betroffenen ist, wenn was quer läuft. Daher schreibe ich jetzt einfach los. Jeder kann ja entscheiden, was er damit anfängt.

Und noch was: NEIN, die SVA St.Gallen bezahlt mich nicht dafür, dass ich’s schreibe.

Nicht-Wissen hilft leider nix

Also: Bei vielen Kultureinrichtungen handelt es sich um kleine Organisationen. Sehr oft sind es Vereine, die mit einer Handvoll ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder arbeiten. Die wenigsten von diesen engagierten Leuten sind allerdings sattelfest, wenn es um die Regelung von Sozialabgaben geht. Das ist nicht ganz unbedenklich. Denn Vorstände haften – anders als beispielsweise eine dem Vorstand unterstellte Geschäftsstelle – finanziell für das, was in dem von ihnen geführten Verein vor sich geht.

Wenn also (auch nur versehentlich) Pflicht-Abgaben bei Zahlungen an Kunstschaffende nicht geleistet werden, ist das nicht optimal. Denn sobald im Nachhinein festgestellt wird, dass Beiträge fehlen, muss nicht selten nachgezahlt werden und zwar aus dem Vereinsvermögen. Aber wenn da zu wenig in der Kasse ist, geht es an die Privatgelder der Vorstände.

Ich habe mich bei Herrn Roland Bischof, dem leitenden Revisor bei der SVA St.Gallen erkundigt. Er hat Auskunft gegeben, wie Vereine, die mit Künstlern und geringfügig beschäftigten Angestellten zu tun haben, am besten vorgehen sollten.

Die ersten Schritte

  • Von allen Personen zunächst Namen, Geburtsdatum und AHV-Versicherten-Nummer organisieren
  • Bankverbindungen notieren
  • „Bestätigung über die Erfassung als Selbständig-Erwerbender“ inkl. Abrechnungs-Nummer einfordern.

Dann hat man alle Angaben zusammen, die es für die Lohnzahlung, aber auch für das Zahlen der Sozialabgaben, braucht.

Stand vom April 2016 ist dieser: Bei der Jahresabrechnung wird jeweils der verdiente Bruttobetrag für das Gesamtjahr deklariert. Und zwar für alle Personen, die ÜBER 2’300,- CHF Lohn erhalten. Bei Personen, die nur Spesen und/oder Material entschädigt erhalten, entfällt der Lohnausweis und die Deklaration bei der AHV/ Unfallversicherung. Überdies gehören allfällige Kinderzulagen NICHT zum AHV-pflichtigen Lohn.

Ein Beispiel. Ein Verein beschäftigt zwei Angestellte mit wenigen Prozenten. Zudem eine auf Stundenbasis werkelnde Putzkraft. Der Vorstand erhält jeweils nur eine kleine Aufwandentschädigung. Und hin und wieder sind „Kulturarbeiter“ engagiert.

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Und weil die Tabelle oben ziemlich schlecht zu lesen ist, hier noch das PDF der Tabelle zum Runterladen.

Sozialabgaben zahlen ist fair

Um also überflüssigen Stress zu vermeiden, lohnt es sich, die Beiträge entsprechend der Auflistung in der Tabelle regulär zu zahlen. Das ist zwar manchmal ein bisschen aufwändig. Aber man vermeidet damit ganz eindeutig schlechte Laune. Ausserdem ist es eigentlich auch fairer für alle, die Einsatz bringen: Von der „Administrations-Fee“ bis hin zum Kultur-Täter… zumindest auf den zweiten Blick. Denn das Geld, das man im ersten Moment nicht bekommt, geht ja nicht verloren. Man erhält es eben einfach später, beim Eintritt ins Bezugsalter.

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Ein sehr herzliches Dankeschön an Herrn Bischof für seine Auskünfte.

Noch was: Wer ganz genau wissen will, was exakt für ihn oder sie persönlich gilt, der sollte ungeniert ein Beratungsgespräch bei der Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt des Wohnkantons abmachen. Sehr gerne hilft immer auch die AHV-Zweigstelle der Gemeinde weiter.