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Honorarleitlinien für Bildende Künstler

Wann immer man als Kunstschaffender zur Mitwirkung an einem Projekt eingeladen wird, ist das eine tolle Sache. Denn auf keine andere Weise erlebt man eine so unmittelbare Wertschätzung der eigenen künstlerischen Arbeit. Im Rausch der ersten Begeisterung sollte man dennoch einige wichtige Fragen nicht aus den Augen verlieren: „Entspricht das Projekt mir und meinem Schaffen überhaupt?“ – „Wie steht es um den Ruf der einladenden Institution?“ –„ Und wie sieht es mit Honoraren und Vergütungen aus?“ Mit all dem hat sich soeben der Berufsverband der Bildenden Künstler visarte.schweiz befasst. In seinen neu erschienen Honorarleitlinien für Bildende Künstler gibt er hilfreiche Empfehlungen. Mehr dazu hier!

Ein wichtiger Grund, weshalb visarte diese dreisprachigen Honorarleitlinien (in dt., frz., it.) herausgegeben hat, basiert auf folgender Erkenntnis: Bildende Künstlerinnen und Künstler bekommen für ihre Mitwirkung an Ausstellungen nur in den seltensten Fällen eine angemessene Vergütung.

In anderen Kultursparten werden vergleichbare Nutzungen und Leistungen hingegen selbstverständlich vergütet.

(Honorarleitlinien, S.3)

 

Denn oft sind alle Beteiligten – vom Kurator bis zum Kunstschaffenden – auch unsicher, wonach man Leistungen bemessen kann. Die Leitlinien liefern hierzu gute Orientierungshilfe und erläutern, welche Bewertungskriterien zu berücksichtigen sind.

Was zählt

– professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit
– abgeschlossenes Kunststudium
– Mitglied in einem Berufsverband der bildenden Kunst

Im nächsten Schritt muss dann die Art der Vergütung betrachtet werden. Handelt es sich um eine Ausstellungsvergütung, hilft man beim Transport oder wird eine Laudatio gehalten? Und welche Tarife können für welche Tätigkeit angesetzt werden?

Tabellen geben Tipps – hier zum Beispiel für Ausstellungsvergütungen:

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Honorarleitlinien, S.6

 

Wer mehr wissen will findet hier sämtliche Informationen: Im PDF der Leitlinien fuer Honorare – in deutscher, französischer und italienischer Sprache!

Quelle:

Herausgeber visarte berufsverband visuelle kunst • schweiz
Geschäftsstelle,
Kasernenstrasse 23, CH 8004 Zürich
Projektleitung Benjamin Dodell, Mitglied Zentralvorstand
Redaktion Josef Felix Müller, Präsident visarte.schweiz
Regine Helbling, Geschäftsführerin
visarte.schweiz
Erscheinungsdatum 2016

 

 

Sozialabgaben im Kulturbereich – Worauf achten?

„Sozialversicherungen“ ist ein Riesenthema. Für „Normalos“ auf alle Fälle – und fast noch mehr für Kulturschaffende. Denn für sie gelten etliche Sonderregelungen. Gerade eben hat der Verein Suisseculture Sociale einen ausführlichen Leitfaden dazu herausgegeben. Hier ergänzend ein kleiner Überblick im Tabellenformat…Denn was gilt im Einzelfall und wie sieht’s für die Auftraggeber dieser Kulturschaffenden aus? Wann etwa müssen kulturelle Institutionen, die Maler oder Musiker für Projekte engagieren, Sozialabgaben an die AHV zahlen? Wann nicht? Und wie ist die Lage bei  Angestellten solcher Institutionen, die zum Beispiel Bürokram in minimalen Prozenten erledigen??? 

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Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Beitrag überhaupt in den Puck stellen soll. Denn sicher werden einige Leser denken, ich wolle da mit erhobenem Zeigefinger den Moralapostel spielen. Fehlanzeige. Es ist nur so, dass ich von etlichen Kulturmachern weiss, dass sie keine Ahnung haben. Und dann war ich vor einiger Zeit in einem Seminar zu genau diesem Thema – und habe erzählt bekommen, wie saublöde es für die Betroffenen ist, wenn was quer läuft. Daher schreibe ich jetzt einfach los. Jeder kann ja entscheiden, was er damit anfängt.

Und noch was: NEIN, die SVA St.Gallen bezahlt mich nicht dafür, dass ich’s schreibe.

Nicht-Wissen hilft leider nix

Also: Bei vielen Kultureinrichtungen handelt es sich um kleine Organisationen. Sehr oft sind es Vereine, die mit einer Handvoll ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder arbeiten. Die wenigsten von diesen engagierten Leuten sind allerdings sattelfest, wenn es um die Regelung von Sozialabgaben geht. Das ist nicht ganz unbedenklich. Denn Vorstände haften – anders als beispielsweise eine dem Vorstand unterstellte Geschäftsstelle – finanziell für das, was in dem von ihnen geführten Verein vor sich geht.

Wenn also (auch nur versehentlich) Pflicht-Abgaben bei Zahlungen an Kunstschaffende nicht geleistet werden, ist das nicht optimal. Denn sobald im Nachhinein festgestellt wird, dass Beiträge fehlen, muss nicht selten nachgezahlt werden und zwar aus dem Vereinsvermögen. Aber wenn da zu wenig in der Kasse ist, geht es an die Privatgelder der Vorstände.

Ich habe mich bei Herrn Roland Bischof, dem leitenden Revisor bei der SVA St.Gallen erkundigt. Er hat Auskunft gegeben, wie Vereine, die mit Künstlern und geringfügig beschäftigten Angestellten zu tun haben, am besten vorgehen sollten.

Die ersten Schritte

  • Von allen Personen zunächst Namen, Geburtsdatum und AHV-Versicherten-Nummer organisieren
  • Bankverbindungen notieren
  • „Bestätigung über die Erfassung als Selbständig-Erwerbender“ inkl. Abrechnungs-Nummer einfordern.

Dann hat man alle Angaben zusammen, die es für die Lohnzahlung, aber auch für das Zahlen der Sozialabgaben, braucht.

Stand vom April 2016 ist dieser: Bei der Jahresabrechnung wird jeweils der verdiente Bruttobetrag für das Gesamtjahr deklariert. Und zwar für alle Personen, die ÜBER 2’300,- CHF Lohn erhalten. Bei Personen, die nur Spesen und/oder Material entschädigt erhalten, entfällt der Lohnausweis und die Deklaration bei der AHV/ Unfallversicherung. Überdies gehören allfällige Kinderzulagen NICHT zum AHV-pflichtigen Lohn.

Ein Beispiel. Ein Verein beschäftigt zwei Angestellte mit wenigen Prozenten. Zudem eine auf Stundenbasis werkelnde Putzkraft. Der Vorstand erhält jeweils nur eine kleine Aufwandentschädigung. Und hin und wieder sind „Kulturarbeiter“ engagiert.

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Und weil die Tabelle oben ziemlich schlecht zu lesen ist, hier noch das PDF der Tabelle zum Runterladen.

Sozialabgaben zahlen ist fair

Um also überflüssigen Stress zu vermeiden, lohnt es sich, die Beiträge entsprechend der Auflistung in der Tabelle regulär zu zahlen. Das ist zwar manchmal ein bisschen aufwändig. Aber man vermeidet damit ganz eindeutig schlechte Laune. Ausserdem ist es eigentlich auch fairer für alle, die Einsatz bringen: Von der „Administrations-Fee“ bis hin zum Kultur-Täter… zumindest auf den zweiten Blick. Denn das Geld, das man im ersten Moment nicht bekommt, geht ja nicht verloren. Man erhält es eben einfach später, beim Eintritt ins Bezugsalter.

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Ein sehr herzliches Dankeschön an Herrn Bischof für seine Auskünfte.

Noch was: Wer ganz genau wissen will, was exakt für ihn oder sie persönlich gilt, der sollte ungeniert ein Beratungsgespräch bei der Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt des Wohnkantons abmachen. Sehr gerne hilft immer auch die AHV-Zweigstelle der Gemeinde weiter.

 

versicherungen: tipps für kunstschaffende

Versicherungen auf Bedürfnisse zuschneiden!

Versicherungen… das ist so eine Sache für sich. Welche braucht man? Wieviel kostet so was? Welcher Anbieter ist für einen persönlich der richtige? Und stimmt es, dass die meisten Leute ohnehin „überversichert“ sind? Gerade Kunstschaffende, die oft selbstständig tätig sind und nicht automatisch vom Arbeitgeber die wichtigsten Versicherungsdinge geregelt kriegen, kommen hier gelegentlich ins Schwimmen. Ich habe mich mit Willi Baldegger unterhalten. Er hat  jahrzehntelange Erfahrung in der Versicherungs-Branche und berät auch Klienten aus dem Kunstbereich.

Langjähriger Versicherungs-Treuhänder

Willi Baldegger ist seit langem Versicherungs-Treuhänder

Was muss ich bei der Wahl meiner Versicherungen beachten?

Baldegger: „Zunächst sollte jeder Einzelne sein Risikoprofil mit einem Versicherungsprofi anschauen. Jeder sollte sich individuell in den Bereichen versichern, wo er für sich persönlich das grösste Risiko sieht und vor dem er sich am meisten fürchtet. Da kann man nicht zu sehr verallgemeinern.

Welche Risiken können das sein?

Baldegger: „Ein grosses Risiko bei Selbstständigen ist sicher die Arbeitsunfähigkeit infolge von Unfall oder Krankheit. Vor allem, wenn sie über längere Zeit dauert.“

Gibt es da eine „goldene Regel“, die man beherzigen sollte?

Baldegger: „Vom Grundsatz her sollte man DAS versichern, was sehr teuer werden kann. Beträge um die 500-1000 CHF… das kann man noch selbst bewerkstelligen. Aber ein Feuerschaden… oder wenn die Existenz der Familie betroffen ist.. da müsste man für Absicherung sorgen.“

Welche Versicherungen hältst du persönlich für sinnvoll?

Baldegger: „Meine Empfehlungen für Selbstständige wären – neben den Pflichtversicherungen: Erwerbsunfähigkeit, Familienschutz, Haftpflicht. Auch in die Altersvorsorge zu investieren ist sicher eine gute Sache. Aber das ist sehr von den finanziellen Möglichkeiten abhängig.  Man kann aber auch schon mit „Kleinvieh“ anfangen (100-200 CHF pro Monat) und in die Säule 3a einzahlen. Je jünger man anfängt, umso grösser wird die Wirkung. Wenn man mal 55 Jahre alt ist und  erst dann anfängt, bleibt nicht mehr viel Zeit… Trotzdem würde ich meinen: Ein jüngerer Künstler sollte primär einen eventuellen Arbeitsausfall versichern.

Wann ist eine Feuerversicherung ratsam?

Baldegger: Eine Feuerversicherung würde ich bei hohen Materialwerten empfehlen.

Materialwert ist aber nur der eine Aspekt, oder? Denn Materialien sind ja oft „günstiger“ als der eigentliche Wert eines Kunstwerkes…

Baldegger: Das ist tatsächlich ein Problem. Bei Kunstwerken kann man einen möglichen Gewinn in der Regel nicht versichern, nur den Materialwert und die Arbeitszeit. Wenn z.B. ein Bild verbrennt, das 2’000 CHF Materialwert hat und bei dem man 1’000 CHF für die Arbeitszeit verrechnet, sind das lediglich 3’000 CHF. Wenn das Bild schon verkauft war, z.B. für 15’000 CHF, und am Abend vor der Auslieferung brennt‘s und alles ist weg, dann werden die 15’000 fällig. Dafür braucht‘s aber die Vorlage eines Kaufvertrags oder, falls das Bild im Voraus bezahlt wurde, Quittungen.

Und ein Wort zum Schluss?

Baldegger: Jeder Mensch, hat andere Bedürfnisse. Daher sollte man sich beraten lassen, um die ideale Versicherungs-Zusammenstellung zu finden. Wenn man zum Beratungsgespräch kommt, wird zunächst der Bedarf aufgenommen. Dann schaut man, was schon da vorhanden ist, z.B. Krankenkassen-Versicherungspolicen usw… erst dann überlegt man sich, was für ein Handlungsbedarf entsteht und was man eventuell noch aufnehmen muss. Und auch, was man vielleicht „rauskicken“ kann. Sinnvoll ist sicher, Angebote von verschieden Anbietern zu vergleichen. Denn die Prämienunterschiede sind oft riesengross. Wer gibt schon gerne mehr Geld aus als unbedingt nötig? Ein neutraler Versicherungs-Treuhänder, der seine Dienste in der Regel kostenlos anbietet, kann da eine gute Ansprechperson sein.

Und zu guter LETZT: Da Versicherungen kompliziert sind, je nach Sparte und nach Kanton oder gar Gemeinde unterscheidlich geregelt sind, wendet man sich am besten für detaillierte Infos an die Berufsverbände. Hier eine Auswahl der wichtigsten:

Schauspiel/Theater: ACT, Berufsverband der freien Theaterschaffenden ACT sowie Schweizer Bühnenkünstlerverband SBKV

Bildende Kunst: Visarte, Berufsverband visuelle Künstler Schweiz Visarte

Tanz: DansSuisse, Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden Danssuisse

Musik: Verein Musikschaffende Schweiz Musikschaffende

Und wer sich einmal ganz generell informieren will, kann sich an Willi Baldegger wenden: willi.baldegger.beratungen@gmail.com

 

Schreibt mir! Mit welchen Versicherungen habt ihr gute Erfahrungen gemacht? Welche Anlaufstellen helfen kompetent weiter? Her mit euren Infos!