künstlerische projekte durch gesuche finanzieren
Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau ist eine der Schweizer Institutionen, die viel Herzblut für die Unterstützung von künstlerischen Projekten einsetzt. Sie bietet zum Beispiel Beratung in künstlerischen Fragen an, hilft mit, kreative Ideen in Taten umzusetzen und realisiert zum Teil eigene Projekte. Darüber hinaus leistet sie aber auch finanzielle Beiträge an Kunstschaffende, die einen Bezug zum Thurgau haben. Wer von dieser Unterstützung profitieren will, kommt allerdings nicht drum herum, ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Aber wie schafft es ein Gesuch überhaupt auf den «Radar» der Geldgeber? Wie gross ist die «Flut von Gesuchen» eigentlich? Und was sind die absoluten NO-GOs? Caroline Minjolle, eine der drei «Macher» im Stiftungsteam, hat mir darüber etwas mehr verraten.
Wenn man von einer «Flut von Gesuchen» spricht, von welcher konkreten Zahl reden wir da?
Für 2015 kann ich da noch keine definitiven Zahlen nennen, denn bei uns werden das ganze Jahr über Gesuche eingereicht. Aber 2014 haben wir 118 Gesuche erhalten. Unterstützt haben wir davon dann 67.
Und welche Sparten sind darunter vertreten?
Oh, da gibt es das ganze Spektrum. Das geht von Literatur über Musik und Musiktheater bis hin zu Performances, Fotografie, Film und natürlich den bildenden Künsten.
Dürfen Sie verraten, wie hoch der Gesamtbetrag war, den die Kulturstiftung des Kantons Thurgau im letzten Jahr vergeben hat?
Ja sicher. Das ist kein Geheimnis. Im 2014 waren es 700‘530 CHF. Dabei handelt es sich übrigens um öffentliches Geld. Es stammt aus dem Lotteriefond.All diese Informationen sind übrigens auf unserer Website. Dort sind auch unsere Jahresberichte zum Downloaden.
Wie muss sich ein Gesuch präsentieren, um Ihr Interesse zu wecken?
Wie so oft im Leben ist der erste Eindruck entscheidend. Da muss gleich ein Funke überspringen. Es geht nicht darum, dass alles auf Hochglanz getrimmt ist. Vielmehr erwarten wir, dass uns kurz und prägnant der Kern der Idee aufgezeigt wird.
Was müssen Gesuchsteller sonst noch beherzigen?
Jeder, auch Kunstschaffende, die wir schon kennen oder die bereits eine gewisse Stellung in der öffentlichen Wahrnehmung haben, sollten sich an die Form halten und die üblichen Unterlagen einreichen. Dazu gehören ein vollständiger Projektbeschrieb und auch ein Finanzierungsplan. Ansonsten gibt es kaum objektive Kriterien. Was klar ist: eine gewisse Sorgfalt muss sein. Und zudem sollte die Dinglichkeit des Projektes deutlich raus kommen sowie ein emotionales Feeling.
wir unterstützen auch riskantere projekte
Haben Gesucheinreichende realistische Vorstellungen, welche Gelder sie erwarten dürfen? Oder werden bei Ihnen auch regelrechte Phantasie-Beträge angefragt?
Meistens sind die Beträge realistisch. Wir hatten zwar schon mal einen “Knaller“, als 100‘000 CHF angefragt wurden. Das war total überzogen.
Das höchste, was wir je tatsächlich bewilligt haben, waren 70‘000 CHF für das freie Theater Thurgau. Da ging es um jährliche Theaterproduktionen für den Thurgau. In der Regel liegt das Maximum bei 30‘000 – 40‘000 CHF . Aber wir finanzieren auch kleinere Projekte. Manchmal können auc h kleine Summen ein Projekt retten . Im Allgemeinen gilt eine Unterstützung der Kulturstiftung als „Statement“ unsererseits gegenüber anderen Geldgebern.
Beschreiben Sie bitte einmal das übliche Prozedere, bis ein Gesuch bewilligt wird.
Im Team sortieren wir zunächst alles, was zu unseren Kriterien passt. Was nicht reinpasst, leiten wir ans Kulturamt weiter oder weisen wir zurück. Dazu zählen z.B. Projekte mit sozialem oder historischem Charakter. Wir unterstützen ausschliesslich zeitgenössische Kunst, hier aber auch gerne risikoreiche Projekte, die ohne Unterstützung nicht zustande kommen, weil sie zu wenig kommerziell sind oder ein Nischenpublikum ansprechen.
Als nächstes begutachten wir die Gesuche und treffen eine Auswahl. Bei Projekteingaben, die unter 10‘000 CHF liegen, entscheiden wir selbst, das Team, was wir unterstützen. Das passiert laufend. Höhere Beträge werden dem Stiftungsrat vorgelegt, entsprechend der Eingabetermine auf unserer Website. Da wird wieder alles exakt geprüft, auch durch externe, unabhängige Experten. Der Schlussentscheid liegt dann beim Stiftungsrat. Manchmal kann eine Entscheidung am Ende noch kippen. Das ist immer ziemlich aufregend.
Und ein Tipp von Ihnen zum Schluss: Welches No-Go sollten Gesuchsteller sich unbedingt „verkneifen“?
Man sollte nicht versuchen, uns hinters Licht zu führen. Leider passiert das hin und wieder. Manche blasen etwa Budgets künstlich auf. Oder es werden verschiedene Gesuche für ein bestimmtes Ensemble von unterschiedlichen Personen eingereicht. So versucht man, uns vorzutäuschen, dass es sich um verschiedene Projekte und KünstlerInnen handle. Derartiges schätzen wir gar nicht. Wer sowas tut, verringert seine Chancen auf Gelder von uns. Aber die allermeisten Leute sind ja ehrlich. Und die unterstützen wir dann auch von Herzen gern.
Vielen Dank für das Gespräch!
Wer sich mal bei der Kulturstiftung des Kantons Thurgau umschauen will, kann das hier tun Kulturstiftung Thurgau