Ausstellungen ja!!! – aber nur mit Vertrag!

TEIL l – Ausstellungsverträge.

Tolle Ausstellungen zu realisieren, am besten auch noch viele Verkäufe zu tätigen und gut in den Medien besprochen zu werden – davon träumt wohl jeder bildende Künstler. Und weil Ausstellungsmöglichkeiten rar sind, ist man auch mal schnell bereit, Bauchentscheide zu fällen. Dann stellt man seine Werke hier und da aus…und hat oft nicht einmal die Absicherung mittels eines Vertrags, der definiert, wie die Sache über die Bühne zu gehen hat. Hier einige Tipps und ein Mustervertrag…

vertrag-bildOkay, in sehr vielen Fällen stellen Kunstschaffende an Orten aus, wo es doch schon ein gewisses Know-how gibt. Selbst kleine Galerien und Off-Spaces sind in der Regel an dem Punkt angelangt, dass sie Ausstellungen mittels Verträgen regeln. Das ist für alle Beteiligten von Vorteil. Denn es zeigt klar auf, welche Leistungen erbracht und erwartet werden dürfen oder auch welches Honorar garantiert ist. Und falls Sonderregelungen anfallen, können auch diese problemlos im Vertrag noch formuliert werden. Hier eine kleine Liste von Punkten, die jeder Vertrag enthalten sollte – für all jene, die einen Ausstellungsvertrag benötigen und denen noch keiner zwischen die Finger gekommen ist..

 

7 Punkte, die im Vertrag definiert sein sollten

  1. Namen der Vertragspartner- Wer ist der Aussteller UND wer ist Ausführender?
  2. Ausstellungsziel- Welche Art von Kunst wird ausgestellt/Werkliste?
  3. Termine – Dauer, Ort, Zeiten der Ausstellung?
  4. Vergütungen – Welches Honorar steht an, wie werden Spesen geregelt
  5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien- Wer muss was gewährleisten?
  6. Versicherungen, Transporte und so weiter
  7. Zusatzregelungen und Unterschriften

Sind diese sieben Punkte einigermassen gefixt, kann schon nicht mehr alles schief gehen. Umfassende Vertragsvorlagen, z.T. leider kostenpflichtig, finden sich hier:

Mustervertrag fuer die Schweiz

Infos zur Vertragsgestaltung fuer Deutschland

Wer regelmässig und auf professioneller Ebene Ausstellungen realisiert, sollte sich dennoch überlegen, ob er das Geld für diese Verträge nicht locker machen will. Ich halte das für sehr sinnvoll.

Für all jene, die hingegen eher selten ausstellen, stelle ich hier einen kleinen Mustervertrag zur Verfügung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit – ich bin keine Juristin – und einfach zur Info…)

ausstellungsvertrag_muster

 

Demnächst gibts hier noch mehr zu diesem Thema – dann nämlich ein Muster eines Kaufvertrags…