Kunst verkaufen? Ein Vertrag vermeidet Stress!

Gratulation! Sie haben ein Werk erschaffen und einen Käufer dafür an Land gezogen. Das ist eine super Bestätigung der eigenen künstlerischen Leistung – und der Geldbeutel freut sich auch. Oder aber: Sie haben Kunst gekauft, die Sie begeistert! Auch dann: Glückwunsch! So oder so: Manchmal gestaltet sich ein Verkauf nicht ganz so simpel, wie es scheint. Hier ein paar Tipps und ein Mustervertrag.

Oft wechselt Kunst den Besitzer, indem der Macher dem Käufer ein Werk überreicht, Geld erhält und eine Quittung dafür ausstellt. Soweit, so gut. Doch was passiert, wenn der Käufer die Arbeit irgendwann weiterverkaufen möchte oder der Künstler sie für eine Ausstellung gerne nochmals nutzen würde? Ein Kaufvertrag, der diese Inhalte berücksichtigt und eine klare Vorgehensweise definiert, vermeidet für beide Seiten viel Stress und Ärger.

Was ein Vertrag definieren sollte

  1. Vertragsparteien: Wer verkauft an wen?
  2. Vertragsgegenstand: Was wird verkauft: Bild, Fotografie, Kleinplastik…?
  3. Vergütung: Wie hoch ist der Kaufpreis? Wird er am Stück oder in Raten bezahlt?
  4. Rechte & Pflichten der Vertragsparteien: Wie sind Ausstellungen, allfälliger Weiterverkauf oder Vernichtung des Werkes geregelt?

vertrag_muster

Sind diese vier Punkte geregelt, ist man schon auf einem guten Weg.  Vertragsvorlagen aus Deutschland, z.T. leider kostenpflichtig, finden sich hier:

Infos zur Vertragsgestaltung fuer Deutschland

Leider, leider habe ich nichts vergleichbares für die Schweiz gefunden.

Für all jene, die eher im kleinen Umfang verkaufen, steht hier ein Mustervertrag zur Verfügung (ohne Gewähr auf Vollständigkeit – ich bin keine Juristin – und einfach zur Info…)

kaufvertrag_muster

Grundsätzlich ist meine Empfehlung: Wer regelmässig und ohne eine unterstützende Galerie im Hintergrund seine Werke verkauft, sollte sich in Sachen Vertragsgestaltung an den Fachstellen beraten lassen. Z.B. beim  Berufsverband Visarte oder allenfalls auch beim Bundesamt für Kultur.