Tipps von Puck
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Emotionen beherrschen, cooler werden: ein Buch dazu

„Wenn jemand dir sagt, dass etwas unmöglich sei, so denke dran: Es sind seine Grenzen – nicht deine“. Das Buch, in dem dieser und viele andere recht anregende Sätze stehen, habe ich mir über die Weihnachtstage zu Gemüte geführt. Sein Titel „Denken wie ein Shaolin“ ist zwar nicht unbedingt nach meinem Geschmack. Aber der Inhalt ist spannend. Für alle, die noch auf der Suche nach Vorsätzen fürs neue Jahr sind, daher hier zwei Vorschläge: 1. Buch lesen. 2. Den ein oder anderen Gedanken daraus mal genauer unter die Lupe nehmen.

Zugegeben: Um ein Buch mit dem Titel „Denken wie ein Shaolin – Die sieben Prinzipien emotionaler Selbstbestimmung“ hätte ich in der Buchhandlung vermutlich einen grossen Bogen gemacht. Da es aber als Geschenk von einer Person meines Vertrauens auf meinem Gabentisch gelandet ist, habe ich doch einen Blick hinein geworfen. Und war baff.

Der Autor heisst Bernhard Moestl. Als einer von ganz wenigen Europäern hat er bei einem Grossmeister der Shaolin-Mönche in China deren Philosophie erlernt. Einige Aspekte daraus vermittelt er in insgesamt sieben Schritten in diesem Buch.

Im Kern des Ganzen steht das Problem, klares Denken und kluge Entscheidungen aufzugeben und nicht mehr im Griff zu haben, sobald man sich gefühlsmässig verstrickt. Sei das nun im Job, beim Chef-Gespräch. Oder privat – bei Stress in der Beziehung oder beim Ringen mit dem eigenen Selbstwertgefühl….

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Beim ersten Blättern dachte ich, es gehe drum, Emotionen abzustellen und sich dadurch Coolness und Gelassenheit anzueignen. Beim genaueren Lesen wurde mir aber klar, dass es eben gerade darum NICHT geht: kalt wie ein Fisch zu werden. Vielmehr hebt Moestl darauf ab, Situationen, die emotional aufgeladen sind mit bestimmten Techniken richtig einzuordnen und dann auch angemessen darauf reagieren zu können.

Emotionen verändern unsere Wahrnehmung

Insgesamt führt er den Leser durch sieben Kapitel, die alle ein bestimmtes „Prinzip“ behandeln. Beispielsweise Kapitel 2: Das „Prinzip der Abgrenzung“ . Hier beschreibt Moestl, wie es gelingen kann, die eigenen Handlungen von denen eines (evt. übel gesinnten) Gegenübers abzugrenzen. Also z.B. sich nicht um Kopf und Kragen zu reden, nur um auf einen dummen Kommentar zu reagieren – oder enttäuscht zu sein, wenn eine Person sich anders verhält, als man es von ihr erhoffte. Der Autor erinnert: „Jedem steht es frei zu tun, was er möchte. Und jedem steht es frei, darauf zu reagieren, wie er will.“

Sobald es einem gelingt, sich dies bewusst zu machen (und dann auch noch das eigene Verhalten darauf auszurichten) nimmt man zum Beispiel falschen Erwartungen den Nährboden.

Eine andere, für mich sehr eindrückliche Aussage Moestls war diese: „Emotionen haben eine… sehr unangenehme Eigenschaft: Sie verändern unsere Wahrnehmung derart, dass sie sich gleichsam selbst verstärken“.

Er beschreibt dazu, wie er sich einmal in einer dunklen Gasse verfolgt fühlte- und aus Angst fast einen anderen Passanten vermöbelt hätte. Einfach aus Furcht vor einem vermeintlichen Angreifer, der tatsächlich nur ein Mensch war, der auch schnell durch die Dunkelheit hetzte. Wie so oft, macht man sich also auch in diesem Fall die eigene Welt im Kopf…

Mein Fazit

Was Moestl beschreibt, ist sehr nachvollziehbar und man denkt immer wieder: „Ahhh, genau!!!“ Die Tipps und Anregungen, die er für Verhaltensänderungen liefert, sind logisch und mit etwas Übung auch dauerhaft umsetzbar. Damit ist das Buch als echtes „Handbuch für mehr emotionale Gelassenheit“ geeignet.

Auch wenn ich selber leider NIEMALS so cool und stets richtig handelnd wie ein Shaolin- Meister werde: Die ein oder andere schlaue Verhaltensweise will ich mir für die Zukunft wirklich zu eigen machen. Mit zwei Gewissheiten: Ich mache mir selbst damit das Leben deutlich leichter. Und den Menschen, mit denen ich Tag für Tag zu tun habe, auch.

Bernhard Moestl: Denken wie ein Shaolin: Die sieben Prinzipien emotionaler Selbstbestimmung , Knaur Verlag 2016, ISBN: 978-3-426-21401-5

(Bild: http://www.moestl.com/profil.php)

 

Wanted: Performance-Künstler!

*5ünfstern offene künstlerateliers findet alle drei Jahre in Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau statt. Im Frühjahr 2017 geht das Event nun zum vierten Mal über die Bühne – und diesmal werden fünf Performances in Zügen, die in der Ostschweiz verkehren, den Anlass begleiten. Bis 31.Oktober können sich Künstler, die diese Performances realisieren wollen, noch bewerben. Die Details dazu gibts hier!

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die in Ausbildung sind oder deren Abschluss nicht weiter als fünf Jahre zurück liegt. Ihre Performance-Idee für eine Bahnstrecke oder für das Kunst(Zeug) Haus (Rapperswil-Jona) können sie bis zum 31. Oktober 2016 (Einsendeschluss) an diese Adresse senden:

performance@fuenfstern.com

Bewerbungen erfolgen bitte ausschliesslich elektronisch, als PDF, ggf. mit Links (Vimeo, Youtube) zu Dokumentationen erfolgen. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.

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Eine Jury wählt aus den eingereichten Bewerbungen sechs Kunstschaffende oder Künstlergruppen aus. Jede Künstlergruppe erhält eine Entschädigung von insgesamt CHF 2‘000.-, allein performende Kunstschaffende CHF 1‘500.-. In diesem Betrag sind sämtliche Spesen, Fahrtkosten, Aufbau, Technik, Material, Installation, Demontage etc. enthalten.

Als Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:

• Ausgefülltes Teilnahmeformular (siehe unten)
• Konzeptskizze der Performance
• Informative Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit inkl. Kurzbiografie
• Evtl. Videobeispiele

Hier geht’s zu den ausführlichen Informationen mit allen Terminen und dem Anmeldungsformular:

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Also. Idee austüfteln und Bewerbung abschicken!

Ausschreibung: „Grosse Regionale“ in Rapperswil

schnell jetzt: Bewerbungsfrist endet am 1. August!

Vom 27. November bis 5. Februar 2017 findet die „GROSSE REGIONALE“ statt – eine Ausstellungs-Plattform, bei der professionelle Ostschweizer Kunstschaffende ihre Werke der Öffentlichkeit vorstellen können. Im Begleittext zur Ausschreibung heisst es: „Alle Medien – ob Malerei, Skulptur, Installation, Fotografie, Video, digitale Arbeiten, Netz- und Computerkunst oder Performances – sind willkommen.“ Hier geht es weiter zu den Infos: Wer kann mitmachen, wo findet das alles statt und was muss eingereicht werden.

Veranstaltungsorte der Grossen Regionalen sind das KUNST(ZEUG)HAUS UND DIE *ALTEFABRIK in Rapperswil.
Teilnehmen können Künstler aus den Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell
Ausserrhoden, Glarus, Schwyz und Zürich.

Altefabrik        Kunstzeughaus

 

 

Eine Jury, bestehend aus: Al Meier, Künstler und Kurator – Regula Pöhl, Dozentin an der PH St. Gallen -Nadia Veronese, Kuratorin des Kunstmuseums St. Gallen und Yves Christen, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Fonds Municipal d’Art Contemporain in Genf, beurteilt die eingereichten Arbeiten.

Die Jury wird geleitet von Alexandra Blättler, Kuratorin der Ausstellung in der *ALTEFABRIK und von Peter Stohler.

Mit in die Bewerbung für die GROSSE REGIONALE gehören rein: Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (Link dazu siehe unten) – Biografie (max. 1 A 4-Seite) – Liste der bisherigen/geplanten Ausstellungen (max. 1 A 4-Seite) – bebilderte Dokumentation der Werke, jeweils mit Titel, Entstehungsjahr, Angaben zur Technik, Grössenangaben: Höhe x Breite x Tiefe in cm (max. 8 A4- Seiten). Last but not least auch noch ein frankierter und adressierter Umschlag für die Rücksendung.

Hier geht es zu den Details der Teilnahmebedingungen und zum Bewerbungsformular

Also: Gelegenheit beim Schopf packen und Dossier einreichen. VIEL GLÜCK!

Urheberrecht: Worum gehts da eigentlich…?

Info-Anlass für „Mehr-Wissen-Woller“

Viele Musiker, Autoren, bildende Künstler und andere Kreative nutzen regelmässig bereits existierende Werke für die Arbeit an eigenen künstlerischen Projekten. Vor allem das Internet bietet heute grenzenlose Möglichkeiten: Kompositionen, Bilder, Texte – alles ist, wie es scheint, frei verfügbar und zur „Weiterverwendung“ bereit. Doch in welchem Rahmen ist das wirklich erlaubt? Wo sind Grenzen? Und wie kann man überhaupt eigene Werke schützen? Beim Info-Anlass „Das Urheberrecht in der künstlerischen Praxis“ gibt’s am 23. September Auskunft durch Profis. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Hier zu den Details…

Das Internet für Kunst- und Kultur-Inspirationen zu durchforsten, ist schön und gut. Zugleich werden dadurch aber auch Fragen nach dem geistigen Eigentum laut. Und der juristische Bereich des Urheberrechts gewinnt stark an Bedeutung. Denn rechtliche Auflagen in Sachen Kunst und der reale Umgang damit gehen immer weiter auseinander. Einer der Hauptgründe dafür ist wohl, dass viele aktive aber auch angehende Kunstschaffende nur ein geringes Bewusstsein der Problematik haben.

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Hier setzt der Anlass „Das Urheberrecht in der künstlerischen Praxis“ an. Er findet am 23. September in St.Gallen statt und hat das eine Ziel: möglichst vielen Kunstschaffenden und Kunst-Studenten fundierten Einblick in die Aspekte des Urheberrechts zu bieten. Besonders ist an dieser Veranstaltung sicher der breite Mix an Fachleuten, die Rede und Antwort stehen. An gesonderten Thementischen werden differenzierte Inhalte genauer beleuchtet: Zum Beispiel „Digitale Kunst – mischen possible!“, „Suisa – Das Urheberrecht in der Musikbranche“ oder auch „Urheberrecht im Wandel – das Folgerecht und die Ängste des Kunstmarkts“, um nur einige zu nennen.

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Vom Juristen mit Kunstspezialisierung bis hin zu Performance-Künstlern sind also die unterschiedlichsten Fachpersonen vertreten. Die gemeinsame Diskussion, professionelles Hintergrundwissen sowie konkrete Beispiele anhand bereits realisierter Kunstprojekte bieten an diesem Anlass breitgefächerten Einblick in die künstlerische Realität.

Mein Fazit: Teilnahme lohnenswert! Gerade für alle, die schon immer mal auf Nummer SICHER gehen wollten und einfach ein MEHR an Wissen schätzen…

Urheberrecht in der künstlerischen Praxis
Freitag, 23. September 2016, 13.30 bis 16.50 Uhr

Anmeldung
Per E-Mail an st.gallen@kulturbuero.ch. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Unkostenbeitrag von CHF 20.- kann vor der Veranstaltung bar bezahlt werden.

Veranstaltungsort
Aula GBSSG, Demutstrasse 115, 9012 St.Gallen

Organisation
Kulturbüro St.Gallen I visarte.ost, Berufsverband visuelle Kunst I Schule für Gestaltung am Gewerblichen Berufsschul- und Weiterbildungszentrum St.Gallen

Kunstausbildung in St.Gallen – noch gibts Plätze

Angebote, um berufsbegleitend eine Kunstausbildung machen zu können, gibt es ziemlich selten. Nun hat mich Alex Meszmer, Künstler und Dozent,  informiert, dass an der St. Galler Schule für Gestaltung genau für sowas noch einige Plätze frei sind. Ausbildungsbeginn ist nach den Sommerferien – die Bewerbungsfrist läuft! Weitere Details erläutert Alex Meszmer HIER…

2010 begann der erste Lehrgang HF Bildende Kunst an der Schule für Gestaltung St.Gallen. Es war ein lange gehegter Wunsch der Ostschweizer Kunstszene eine Kunstausbildung vor Ort zu haben, um so aktiv den Nachwuchs fördern zu können und der Abwanderung von jungen Kreativen entgegen zu wirken.

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Der Lehrgang stellt eine Besonderheit im Bereich der Kunstausbildungen in der Schweiz dar. Berufsbegleitend und in einer Teilzeit-Ausbildung erfahren die Teilnehmenden eine intensive Auseinandersetzung mit dem Berufsbild der Künstlerin/des Künstlers und ebenso eine individuelle Begleitung auf ihrem eigenen künstlerischen Werdegang.

Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Dozenten aus den verschiedensten Bereichen der Bildenden Kunst – Mark Staff Brandl, Colin Guillemet, Gilgi Guggenheim, Andy Guhl, Alex Hanimann, Michael Hiltbrunner, Phil Mähr, Alex Meszmer, Adrian Notz, Nils Roeller, Stefan Rohner, Helmut Sennhauser, Catrina Sonderegger, Bohdan Stehlik, Andy Storchenegger sowie eine grosse Anzahl an Gastdozenten. Die Teilnehmer können so mögliche, eigene Tätigkeitsfelder im Bereich der Kunst entdecken.

Der zweite Lehrgang schliesst im Juni 2016 seine Ausbildung mit einer Ausstellung im Zeughaus Teufen ab. Der dritte Lehrgang beginnt im August 2016. Noch sind einige Plätze frei und man kann sich bewerben!“ (Alex Meszmer)

Informationen unter www.gbssg.ch

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(Bilder: Schule für Gestaltung, St.Gallen)

Lesen! „Der Mann, der das Glück bringt“

Über den neuen Roman von Catalin Dorian Florescu.

Der rumänisch stämmige Schriftsteller Catalin Dorian Florescu gewann vor fünf Jahren mit seinem Roman „Jacob beschliesst zu lieben“ den Schweizer Buchpreis dank seiner bilderreichen Sprache und seiner Fabulierfreude. Nun erschien im vergangenen Februar sein neuer Roman „Der Mann, der das Glück bringt“ und begeistert wiederum Leserinnen und Leser. Edith Peyer von der St.Galler Bücherinsel gibt weitere Einblicke…

Florescus Erzähltalent reisst mit und seine Sprachkraft lässt beim Lesen unvergessliche Bilder im Kopf entstehen. Die unterschiedliche, sich über ein Jahrhundert erstreckende Geschichte zweier Familien erzählen sich abwechselnd deren Nachkommen Ray und Elena und gewinnen so allmählich Vertrauen zu einander. Sie begegnen sich zufällig in einem Kellertheater in New York; Ray probt für seinen Auftritt als „Mann, der das Glück bringt“ und die aus Rumänien hergereiste Elena flüchtet vor dem durch den Einsturz der Zwillingstürme entstandenen apokalyptischen Chaos in eben diesen Keller.

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Als Leser erleben wir, wie sich Rays Grossvater als Waise vor mehr als hundert Jahren  in einem Einwanderer-Ghetto New Yorks durchschlägt, dann folgen wir Elena in das archaische Fischerdorf im Donaudelta Rumäniens, weg von dem pulsierenden New York.  Farbig, erfindungsreich und mit vielen komischen, aber auch drastischen Szenen lässt Florescu mit den beiden Erzählstimmen ein Jahrhundertpanorama aus der Sicht der zu kurz Gekommenen vor dem Leser entstehen.

Bewertung

Man kann vielleicht  die überfülle des Romanstoffes kritisieren, aber  die meisterhaft geschriebenen Episoden überzeugen und bereiten grosses Lesevergnügen. Allein die hinreissend gestaltete Figur des Grossvaters berührt uns und erinnert an Dickens Held: Als armer Zeitungsverkäuferjunge will er im Vaudeville Sänger werden und so nennt er sich kleiner Caruso. Ebenso berührend schildert Florescu das von Aberglauben geprägte Leben der Fischer im Donaudelta. Da steht die Zeit still und Vanea, Elenas vermutlicher Grossvater, sinniert stundenlang über einen Reiher, der auf einem Bein stehen kann.

Detailreich und voller Gegensätze ist dieser Roman. Wer sich auf ihn einlässt, wird ihn lieben, denn er spiegelt unser Leben in all seinen Facetten.

 

Vorgestellt von Edith Peyer, Bücherinsel, St.Gallen

Catalin Dorian Florescu: Der Mann, der das Glück bringt
Roman H. Beck Verlag, 2016
ISBN 978-3-406-69112-6, Fr. 28.90

Honorarleitlinien für Bildende Künstler

Wann immer man als Kunstschaffender zur Mitwirkung an einem Projekt eingeladen wird, ist das eine tolle Sache. Denn auf keine andere Weise erlebt man eine so unmittelbare Wertschätzung der eigenen künstlerischen Arbeit. Im Rausch der ersten Begeisterung sollte man dennoch einige wichtige Fragen nicht aus den Augen verlieren: „Entspricht das Projekt mir und meinem Schaffen überhaupt?“ – „Wie steht es um den Ruf der einladenden Institution?“ –„ Und wie sieht es mit Honoraren und Vergütungen aus?“ Mit all dem hat sich soeben der Berufsverband der Bildenden Künstler visarte.schweiz befasst. In seinen neu erschienen Honorarleitlinien für Bildende Künstler gibt er hilfreiche Empfehlungen. Mehr dazu hier!

Ein wichtiger Grund, weshalb visarte diese dreisprachigen Honorarleitlinien (in dt., frz., it.) herausgegeben hat, basiert auf folgender Erkenntnis: Bildende Künstlerinnen und Künstler bekommen für ihre Mitwirkung an Ausstellungen nur in den seltensten Fällen eine angemessene Vergütung.

In anderen Kultursparten werden vergleichbare Nutzungen und Leistungen hingegen selbstverständlich vergütet.

(Honorarleitlinien, S.3)

 

Denn oft sind alle Beteiligten – vom Kurator bis zum Kunstschaffenden – auch unsicher, wonach man Leistungen bemessen kann. Die Leitlinien liefern hierzu gute Orientierungshilfe und erläutern, welche Bewertungskriterien zu berücksichtigen sind.

Was zählt

– professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit
– abgeschlossenes Kunststudium
– Mitglied in einem Berufsverband der bildenden Kunst

Im nächsten Schritt muss dann die Art der Vergütung betrachtet werden. Handelt es sich um eine Ausstellungsvergütung, hilft man beim Transport oder wird eine Laudatio gehalten? Und welche Tarife können für welche Tätigkeit angesetzt werden?

Tabellen geben Tipps – hier zum Beispiel für Ausstellungsvergütungen:

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Honorarleitlinien, S.6

 

Wer mehr wissen will findet hier sämtliche Informationen: Im PDF der Leitlinien fuer Honorare – in deutscher, französischer und italienischer Sprache!

Quelle:

Herausgeber visarte berufsverband visuelle kunst • schweiz
Geschäftsstelle,
Kasernenstrasse 23, CH 8004 Zürich
Projektleitung Benjamin Dodell, Mitglied Zentralvorstand
Redaktion Josef Felix Müller, Präsident visarte.schweiz
Regine Helbling, Geschäftsführerin
visarte.schweiz
Erscheinungsdatum 2016

 

 

Sozialabgaben im Kulturbereich – Worauf achten?

„Sozialversicherungen“ ist ein Riesenthema. Für „Normalos“ auf alle Fälle – und fast noch mehr für Kulturschaffende. Denn für sie gelten etliche Sonderregelungen. Gerade eben hat der Verein Suisseculture Sociale einen ausführlichen Leitfaden dazu herausgegeben. Hier ergänzend ein kleiner Überblick im Tabellenformat…Denn was gilt im Einzelfall und wie sieht’s für die Auftraggeber dieser Kulturschaffenden aus? Wann etwa müssen kulturelle Institutionen, die Maler oder Musiker für Projekte engagieren, Sozialabgaben an die AHV zahlen? Wann nicht? Und wie ist die Lage bei  Angestellten solcher Institutionen, die zum Beispiel Bürokram in minimalen Prozenten erledigen??? 

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Ich habe lange überlegt, ob ich diesen Beitrag überhaupt in den Puck stellen soll. Denn sicher werden einige Leser denken, ich wolle da mit erhobenem Zeigefinger den Moralapostel spielen. Fehlanzeige. Es ist nur so, dass ich von etlichen Kulturmachern weiss, dass sie keine Ahnung haben. Und dann war ich vor einiger Zeit in einem Seminar zu genau diesem Thema – und habe erzählt bekommen, wie saublöde es für die Betroffenen ist, wenn was quer läuft. Daher schreibe ich jetzt einfach los. Jeder kann ja entscheiden, was er damit anfängt.

Und noch was: NEIN, die SVA St.Gallen bezahlt mich nicht dafür, dass ich’s schreibe.

Nicht-Wissen hilft leider nix

Also: Bei vielen Kultureinrichtungen handelt es sich um kleine Organisationen. Sehr oft sind es Vereine, die mit einer Handvoll ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder arbeiten. Die wenigsten von diesen engagierten Leuten sind allerdings sattelfest, wenn es um die Regelung von Sozialabgaben geht. Das ist nicht ganz unbedenklich. Denn Vorstände haften – anders als beispielsweise eine dem Vorstand unterstellte Geschäftsstelle – finanziell für das, was in dem von ihnen geführten Verein vor sich geht.

Wenn also (auch nur versehentlich) Pflicht-Abgaben bei Zahlungen an Kunstschaffende nicht geleistet werden, ist das nicht optimal. Denn sobald im Nachhinein festgestellt wird, dass Beiträge fehlen, muss nicht selten nachgezahlt werden und zwar aus dem Vereinsvermögen. Aber wenn da zu wenig in der Kasse ist, geht es an die Privatgelder der Vorstände.

Ich habe mich bei Herrn Roland Bischof, dem leitenden Revisor bei der SVA St.Gallen erkundigt. Er hat Auskunft gegeben, wie Vereine, die mit Künstlern und geringfügig beschäftigten Angestellten zu tun haben, am besten vorgehen sollten.

Die ersten Schritte

  • Von allen Personen zunächst Namen, Geburtsdatum und AHV-Versicherten-Nummer organisieren
  • Bankverbindungen notieren
  • „Bestätigung über die Erfassung als Selbständig-Erwerbender“ inkl. Abrechnungs-Nummer einfordern.

Dann hat man alle Angaben zusammen, die es für die Lohnzahlung, aber auch für das Zahlen der Sozialabgaben, braucht.

Stand vom April 2016 ist dieser: Bei der Jahresabrechnung wird jeweils der verdiente Bruttobetrag für das Gesamtjahr deklariert. Und zwar für alle Personen, die ÜBER 2’300,- CHF Lohn erhalten. Bei Personen, die nur Spesen und/oder Material entschädigt erhalten, entfällt der Lohnausweis und die Deklaration bei der AHV/ Unfallversicherung. Überdies gehören allfällige Kinderzulagen NICHT zum AHV-pflichtigen Lohn.

Ein Beispiel. Ein Verein beschäftigt zwei Angestellte mit wenigen Prozenten. Zudem eine auf Stundenbasis werkelnde Putzkraft. Der Vorstand erhält jeweils nur eine kleine Aufwandentschädigung. Und hin und wieder sind „Kulturarbeiter“ engagiert.

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Und weil die Tabelle oben ziemlich schlecht zu lesen ist, hier noch das PDF der Tabelle zum Runterladen.

Sozialabgaben zahlen ist fair

Um also überflüssigen Stress zu vermeiden, lohnt es sich, die Beiträge entsprechend der Auflistung in der Tabelle regulär zu zahlen. Das ist zwar manchmal ein bisschen aufwändig. Aber man vermeidet damit ganz eindeutig schlechte Laune. Ausserdem ist es eigentlich auch fairer für alle, die Einsatz bringen: Von der „Administrations-Fee“ bis hin zum Kultur-Täter… zumindest auf den zweiten Blick. Denn das Geld, das man im ersten Moment nicht bekommt, geht ja nicht verloren. Man erhält es eben einfach später, beim Eintritt ins Bezugsalter.

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Ein sehr herzliches Dankeschön an Herrn Bischof für seine Auskünfte.

Noch was: Wer ganz genau wissen will, was exakt für ihn oder sie persönlich gilt, der sollte ungeniert ein Beratungsgespräch bei der Ausgleichskasse oder Sozialversicherungsanstalt des Wohnkantons abmachen. Sehr gerne hilft immer auch die AHV-Zweigstelle der Gemeinde weiter.

 

Buchtipp: Jane Gardam – „Eine treue Frau“

Das Buch „Eine treue Frau“ der Autorin Jane Gardam spielt zur Zeit des British Empire in der Kronkolonie Hongkong. Zum ersten Mal nach dem Krieg reist Betty, eine junge Schottin, wieder nach Hongkong, wo sie ihre Kindheit verbracht, ihre Freunde gefunden und die Sprache gelernt hat. Sie erhält von dem jungen Edward Feathers, einem sehr erfolgreichen Anwalt des britischen Empire, einen Heiratsantrag, der wegen seiner Korrektheit und Nüchternheit erahnen lässt, dass die Ehe nicht auf Leidenschaft, jedoch auf Beständigkeit aufgebaut sein wird.
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Betty verspricht Edward, ihn nie zu verlassen, obwohl sie wenige Stunden nach diesem Versprechen ihrer grossen Liebe Terry Veneering, dem Erzrivalen ihres Verlobten, begegnet und eine leidenschaftliche Nacht mit ihm verbringt. Betty und Edward leben eine einvernehmliche Ehe, in der Edward sich in seiner Arbeit vergräbt, während Betty sich in Wohltätigkeit übt, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten hat und nach einer Operation keine Kinder mehr bekommen kann.
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Ein ruhiger Lebensabend in England, in dem sich Edward der Vogelbeobachtung und Betty der Gartenarbeit widmet, endet mit dem plötzlichen Tod Bettys beim Tulpenzwiebelsetzen.
Einige Jahre nach Bettys Tod zieht ins Nachbarhaus Terry Veneering ein, kein Zufall, da sich in dieser Gegend viele pensionierte Anwälte niedergelassen haben. Ein Missgeschick Edwards bringt die beiden Erzrivalen zusammen und man erfährt, dass Edward gar nicht so „unwissend“ war, wie man vermutet hat.
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„Eine treue Frau“ ist ein witziges, humorvolles Buch, dem es aber keineswegs an Tiefgang mangelt. Ein Lesevergnügen, very british.
Vorgestellt von Ines Welte, Bücher-Insel, St. Gallen

Mitmachen. Beim „Sommer-Special St.Galler Rheintal“

Mit-Macher meldet euch! Und zwar fürs „Sommer-Special St.Galler Rheintal“. Während einem viertel Jahr, nämlich von Mitte Mai bis Mitte August, soll das St.Galler Rheintal einmal besondere Aufmerksamkeit erhalten und dort ansässige Kulturschaffende und entsprechende Institutionen im Puck präsentiert werden. Mit Interviews, Veranstaltungstipps und vielem mehr. Also liebe Leute, meldet euch und lasst euch und eure Projekte online vorstellen! Bewerbungsfrist ist bis 30. April an schreib-mir@der-puck.ch!

 

In Interviews und Ausstellungsbesprechungen, mit Konzert-Hinweisen, „Werk der 14 Tage“-Vorstellungen und vielem mehr, will Puck während der Sommermonate einmal dem St.Galler Rheintal besonderen Raum geben. Dafür sind aktive Mit-Macher gesucht.Bild_rheintal_neu

Theater, Galerien, Kunsträume und und und… meldet euch und erzählt, was im Sommer so alles bei euch läuft!
Zudem sind Kunstschaffende gefragt, die zum Beispiel ein neues Gemälde, ein Buch oder eine Performance vorstellen wollen.

Einfach Informationen zum Projekt, den Initiatoren und Künstlern sowie Kontaktdaten bis 30. April mailen an: schreib-mir@der-puck.ch.